Sicherheit

Nebenwirkungen von Kreatin: was Studien zeigen – und was offen bleibt

Für Nahrungsergänzungsmittel gilt ein lebensmittelrechtlicher Sicherheitsmaßstab. Das schließt individuelle Reaktionen nicht aus. Diese Seite ordnet die Datenlage nüchtern ein, ohne eine allgemeine Unbedenklichkeit zu behaupten.

Grundsätzliche Einordnung

Nahrungsergänzungsmittel gelten lebensmittelrechtlich als Lebensmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) formuliert den Maßstab, dass sie sicher sein und keine Nebenwirkungen haben dürfen. Dieser rechtliche Sicherheitsanspruch ist keine Zusage, dass einzelne Personen nicht reagieren. Nahrungsergänzungsmittel sind zudem nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Die Verantwortung für die Sicherheit eines konkreten Produkts liegt beim Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeur. Eine behördliche Einzelprüfung der Verträglichkeit findet im Rahmen der BVL-Anzeige nicht statt.

In öffentlichen Erfahrungsberichten und in der Fachliteratur wird gelegentlich eine vorübergehende Zunahme des Körperwassers im Zusammenhang mit Kreatin genannt; ebenso werden vereinzelt vorübergehende Verdauungsbeschwerden beschrieben, insbesondere bei hohen Einzelmengen. Diese Seite bewertet solche Berichte nicht abschließend und leitet daraus keine allgemeingültige Häufigkeit oder Schwere ab.

Was eine Übersichtsarbeit zur Nierenfunktion zeigt

Eine systematische Übersichtsarbeit zur Wirkung von Kreatin-Supplementierung auf die Nierenfunktion kommt zu dem Ergebnis, dass die darin eingeschlossenen Studien bei den jeweils untersuchten Mengen und Einnahmedauern keine Hinweise auf eine Schädigung der Nieren zeigten. Diese Aussage ist ausdrücklich an die in den eingeschlossenen Studien untersuchten Mengen, Zeiträume und Personengruppen gebunden.

Daraus lässt sich keine allgemeine Sicherheitszusage ableiten. Für Personen mit einer bereits bestehenden Nierenerkrankung, für nicht untersuchte Einnahmedauern, für höhere als die untersuchten Mengen sowie für weitere nicht gesondert untersuchte Gruppen erlaubt diese Übersichtsarbeit keine Übertragung der Ergebnisse.

Was belegt ist

Bei den in einer systematischen Übersichtsarbeit eingeschlossenen Studien ergaben sich bei den jeweils untersuchten Mengen und Zeiträumen keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Nierenfunktion. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner behördlichen Einzelprüfung der Verträglichkeit vor dem Inverkehrbringen.

Was offen bleibt

Eine allgemeine, von Menge, Dauer und Personengruppe unabhängige Sicherheitsaussage lässt sich aus dieser Datenlage nicht ableiten. Für Personen mit Nierenerkrankungen, für Schwangere, Stillende, Minderjährige oder bei gleichzeitiger Medikamenteneinnahme liegen im Rahmen der hier zulässigen Quellen keine eigenständigen Aussagen vor.

Was Sie prüfen können

Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt über die Einnahme von Kreatin, insbesondere bei bestehenden Nieren- oder anderen Vorerkrankungen, bei geplanten Laboruntersuchungen, bei Medikamenteneinnahme, in Schwangerschaft oder Stillzeit sowie bei Minderjährigen. Beobachten Sie ungewöhnliche Beschwerden und wenden Sie sich im Zweifel an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Apotheke, statt Symptome selbst zu deuten.

Quellen